Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Geschäftsführer als Adressaten einer Zwangsstrafenandrohung oder eines Verbesserungsauftrages.
OLG Wien 06.11.2001, 28 R 44/01y
Rechtsgrundlagen: §§ 277 ff HGB; § 283 HGB
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Geschäftsführer als Adressaten einer Zwangsstrafenandrohung oder eines Verbesserungsauftrages.
OLG Wien 06.11.2001, 28 R 44/01y
Rechtsgrundlagen: §§ 277 ff HGB; § 283 HGB