§ 65 Abs 2 GBG; § 134 Abs 2 EO; § 136 Abs 3 EO
Die Entscheidung bestimmt, dass das Löschungsgebot nicht für Zwischeneintragungen zur Durchsetzung einer vorrangig gesicherten Hypothekarforderung durch Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens gilt.