Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Frage inwieweit der Sachwalter als gesetzlicher Vertreter stiftungsbezogene Rechtshandlungen für den Stifter vornehmen kann, insbesondere mit der Frage seiner Befugnis zur Ausübung des höchstpersönlichen Rechts des Stiftungswiderrufs.