Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Erfüllung der Offenlegungspflicht durch eine GmbH, die de facto ihren Bilanzstichtag änderte, und dies dem Firmenbuchgericht durch Vorlage der Bilanzen nachwies.
OLG Wien 14.04.2000, 28 R 28/00v
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Erfüllung der Offenlegungspflicht durch eine GmbH, die de facto ihren Bilanzstichtag änderte, und dies dem Firmenbuchgericht durch Vorlage der Bilanzen nachwies.
OLG Wien 14.04.2000, 28 R 28/00v