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§ 2 Abs 2 Z 5, § 3 Abs 2 Z 5 AußStrG - keine Ablehnung des Eintragungsbegehrens bei Nichterbringung von eingeforderten Nachweisen, sondern amtswegige Nachforschungspflicht

ZivilrechtNZ 2001, 239 - 241 Heft 5 v. 1.5.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit einem Begehren auf Anmeldung von Beschlüssen einer Generalversammlung, ohne Vorlegung eines urkundlichen Nachweises der Vertretungsbefugnis von den Einschreiter-Stellvertretern.

OLG Wien 30.05.2000, 28 R 268/99h

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