Seit 20. Mai 2024 ist die neue EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt in Kraft. Diese ist bis zum 21. Mai 2026 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Neben der Einführung zahlreicher neuer Straftatbestände sieht die Richtlinie eine erhebliche Verschärfung der Strafdrohungen sowie der (Neben-)Folgen einer Verurteilung vor. Der gegenständliche Beitrag beschäftigt sich mit den umzusetzenden Neuerungen der Richtlinie und stellt diese der aktuellen Rechtslage gegenüber.

