vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neue EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt

PraxisEuropaRA Dr. Alexander PrennerNR 2025, 80 Heft 1 v. 12.5.2025

Seit 20. Mai 2024 ist die neue EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt in Kraft. Diese ist bis zum 21. Mai 2026 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Neben der Einführung zahlreicher neuer Straftatbestände sieht die Richtlinie eine erhebliche Verschärfung der Strafdrohungen sowie der (Neben-)Folgen einer Verurteilung vor. Der gegenständliche Beitrag beschäftigt sich mit den umzusetzenden Neuerungen der Richtlinie und stellt diese der aktuellen Rechtslage gegenüber.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte