Zur Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs, die von der COVID-19-Krise weiterhin in besonderen Ausmaß betroffen sind, wurde der ermäßigte Umsatzsteuersatz iHv 5% in diesen Bereichen befristet (von Juli 2020 bis 31.12.2021) – mit Ausnahme von Zeitungen und anderen periodischen Druckschriften – verlängert (COVID-19-Steuermaßnahmengesetz, BGBl I 2021/3).