A. Einleitung
Die österreichische Bundesregierung hat die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes beschlossen, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG)1). Zwar bilden die Schaffung effektiver Rechtsinstrumente zur Verfolgung von "Hass im Netz" und die Opferunterstützung den Anlass für das Gesetzespaket, doch greift die Regierungsvorlage darüber hinaus und bezweckt allgemein eine Stärkung der Persönlichkeitsrechte in materieller und verfahrensmäßiger Hinsicht durch Änderungen in den Bestimmungen des ABGB, im Zivilprozess-, Straf- und Medienrecht sowie im Strafprozessrecht.2)