OLG Wien 15.10.2020, 18 Bs 238/20m
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 22.06.2020, 91 Hv 23/20y)
§§ 6, 7 MedienG
1. Beim Ausschlussgrund nach § 7 Abs 2 Z 3 MedienG ist als Rechtsfrage zu prüfen, ob ein Einverständnis des Betroffenen nach den Umständen angenommen werden kann. Hiebei ist auf die Maßfigur eines verantwortungsvollen Journalisten abzustellen, der sorgfältige Recherchen anstellt und grundsätzlich dem Betroffenen die Möglichkeit gibt, Stellung zu nehmen, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Die Vermutung zur Zustimmung muss immer auf den konkreten Anlass bezogen werden.