Der Fall betrifft den Rechtsstreit zwischen Eva Glawischnig-Piesczek – der ehemaligen Nationalratsabgeordneten und Klubobfrau der Grünen im Parlament sowie Bundessprecherin dieser Partei – mit der Social-Media-Plattform Facebook. Sie beantragte im Dezember 2016 vor dem Handelsgericht Wien den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Facebook Ireland, um der Veröffentlichung eines sie in ihrer Ehre verletzenden Kommentars auf Facebook ein Ende zu setzen.