OLG Wien 07.05.2019, 17 Bs 109/19g
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 04.03.2019, 112 Hv 3/19k)
§§ 8a Abs 5, 37 Abs 1 MedienG; § 110 Abs 2 Geo
1. Anträge gemäß §§ 8a Abs 5 oder 37 Abs 1 MedienG sind solche iS des § 110 Abs 2 Geo. Sie sollen in der Regel noch am Tag des Einlangens erledigt und abgefertigt werden. Die Entscheidung über solche Anträge hat aufgrund des Vorbringens in der Anklage (im Antrag) zu erfolgen; ein Bescheinigungsverfahren findet grundsätzlich nicht statt.