OGH 19.03.2014, 15 Os 15/14s
(Vorinstanzen: LG f Strafsachen Wien 20.07.2012, 92 Hv 50/12i; OLG Wien 10.04.2013, 17 Bs 406/12y)
§ 9 Abs 3, § 10 Abs 1 MedienG
1. Aus § 10 Abs 3 MedienG ergibt sich, dass die Einhaltung der dort explizit genannten Formerfordernisse zur Begründung des Veröffentlichungsanspruchs nach § 10 Abs 1 MedienG (Vorlage einer Ausfertigung der das Verfahren beendigenden Entscheidung oder eines besonderen Amtszeugnisses) unabdingbar ist. Die Verständigung der Staatsanwaltschaft von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens (§ 194 StPO) genügt nicht den Anforderungen des § 10 Abs 3 MedienG.