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Nachträgliche Mitteilung – gleichwertige redaktionelle Richtigstellung

MedienrechtRechtsprechungMedien und Recht 2014, 129 Heft 3 v. 15.7.2014

OGH 19.03.2014, 15 Os 70/13b (15 Os 71/13z, 15 Os 19/14d, 15 Os 20/14a)
(Vorinstanzen: LG f Strafsachen Wien 27.06.2012, 95 Hv 70/12b; OLG Wien 13.12.2012, 18 Bs 414/12g)

§ 10 Abs 3, § 11 Abs 1 Z 8 MedienG

1. Aus § 10 Abs 3 MedienG ergibt sich, dass die Einhaltung der dort explizit genannten Formerfordernisse zur Begründung des Veröffentlichungsanspruchs nach § 10 Abs 1 MedienG (Vorlage einer Ausfertigung der das Verfahren beendigenden Entscheidung oder eines besonderen Amtszeugnisses) unabdingbar ist. Daran hat sich durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs nichts geändert.

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