OLG Wien 14.05.2014, 17 Bs 121/14i
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 28.01.2014, 091 Hv 106/13v)
§ 7a MedienG
1. Der bloße Umstand, dass es sich um eine "spektakuläre Straftat" handelt, rechtfertigt für sich betrachtet keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Anonymitätsinteressen iS des § 7a MedienG von Opfern oder Tätern/Verdächtigen.