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Beginn der Frist für die Urteilsveröffentlichung

MedienrechtRechtsprechungMedien und Recht 2012, 64 Heft 2 v. 20.4.2012

OLG Wien 27.03.2012, 18 Bs 128/12y
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 15.02.2012, 093 Hv 75/10w)

§ 34 Abs 4 MedienG

Nach zutreffender Rechtsprechung und überwiegender Lehre beginnt die Frist des § 34 Abs 4 MedienG auch in jenen Konstellationen, in denen das Rechtsmittelgericht das erstinstanzliche Urteil in punkto Urteilsveröffentlichung zur Gänze bestätigt, erst mit Rechtskraft und Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Berufungsurteils zu laufen.

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