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Ersatz der Veröffentlichungskosten

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2008, 239 Heft 5 v. 20.9.2008

OLG Wien 11.06.2008, 18 Bs 163/08i
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 14.04.2008, 92 Hv 83/07k)

§ 39 MedienG, Art 6 EMRK

1. Über einen Antrag auf Ersatz der Kosten einer Veröffentlichung (§ 39 MedienG) ist - sofern nicht von den Parteien darauf verzichtet wird - erst nach Durchführung einermündlichen Verhandlung zu entscheiden.

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