Eindreiviertel Jahre hat es gedauert, bis sich die Vertreter des zuständigen Fachverbandes der WKO und ein „kleiner“ Verhandlungsverbund der Verwertungsgesellschaften Literar-Mechana, VDFS und VBK am 2. September 2008 auf ein Vertragswerk über den Rechtserwerb für ein innovatives Produkt geeinigt haben, das von den Anbietern werbewirksam als „Handy-TV“, „Mobile-TV“, „Fernsehen unterwegs“ oder in ähnlicher Weise bezeichnet wird und Fernsehkonsum mobil ermöglicht.