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Gleichbehandlungsverpflichtung bei der Zusammenschaltung (II)

TelekommunikationsrechtRechtsprechungMedien und Recht 2006, 292 Heft 5 v. 20.9.2006

VwGH 30.06.2006, 2005/03/0224
(bekämpfter Bescheid: Telekom-Control-Kommission, 26.09.2005, Z 4/04-73)

Seite 292


1. Macht ein Zusammenschaltungspartner des Unternehmens, dem eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach § 38TKG 2003 auferlegt ist, geltend, dass dieses Unternehmen mit „einem Großteil des Marktes“ [im konkreten Fall: allen Mobilnetzbetreibern] günstigere Vereinbarungen abgeschlossen hat, so hat die Behörde zu prüfen, ob die Abweichungen auf Grund von relevanten Unterschieden im Tatsächlichen sachlich gerechtfertigt sind.

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