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Gleichbehandlungsverpflichtung bei der Zusammenschaltung (I)

TelekommunikationsrechtRechtsprechungMedien und Recht 2006, 292 Heft 5 v. 20.9.2006

VwGH 30.06.2006, 2005/03/0228
(bekämpfter Bescheid: Telekom-Control-Kommission, 26.09.2005, Z 3/04-71)

§ 38 TKG 2003 §§ 48, 50 und 121 TKG 2003

1. Eine gemäß § 37 Abs 2 iVm § 38 Abs 1 und 2 TKG 2003einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auferlegte Gleichbehandlungsverpflichtung fordert keine schematische Gleichbehandlung ohne Bedachtnahme auf konkrete Umstände des Einzelfalls. Sachlich - auf Grund von relevanten Unterschieden im Tatsächlichen - gerechtfertigte Differenzierungen sind zulässig.

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