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Inländische Gerichtsbarkeit

MedienrechtRechtsprechungPeter ZöchbauerMedien und Recht 2006, 246 Heft 5 v. 20.9.2006

OLG Wien 02.08.2006, 17 Bs 149/06w
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 10.05.2006, 091 Hv 35/06t)

§§ 62, 67, 111 StGB

1. Das Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB ist nicht als schlichtes Tätigkeitsdelikt oder als abstraktes Gefährdungsdelikt, sondern gleichsam als abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt zu qualifizieren.

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