1. Einleitung
Eine Vielzahl von Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 20031), samt der hierzu ergangenen Verordnungen,2) stehen unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes. So verfolgt das TKG 2003 den Zweck „[. . .] durch Förderung des Wettbewerbes die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Kommunikationsdienstleistungen zu gewährleisten.“ (§ 1 Abs 1 TKG 2003). Durch die Maßnahmen der Regulierung sollen darüber hinaus unter anderem die „[. . .] Förderung der Interessen der Bevölkerung [. . .] durch Bereitstellung von Informationen, insbesondere in Form von transparenten Entgelten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sichergestellt werden (§ 1 Abs 2 Z 3 lit c TKG 2003).