VwGH 21.4.2004, 2002/04/0006, 0034, 145
(bekämpfte Bescheide: BKS 30.11.2001, 611.135/003-BKS/2001 und 12.2.2002, 611.135/003-BKS/2002)
§ 6 PrR-G
1. § 6 PrR-G legt den Beurteilungsspielraum der die Zulassung vergebenden Behörde durch die Vorgabe von Auswahlkriterien fest, die das Ermessen der Behörde determinieren; vorgegeben ist ein variables Beurteilungsschema, das eine Quantifizierung und einen Vergleich der einzelnen Bewerber im Hinblick auf die Zielsetzung, einen leistungsfähigen und in seinem Bestand kontinuierlichen Privatradiobetrieb sicherzustellen, der Gewähr für größtmögliche Meinungsvielfalt, eines der wesentlichsten Ziele des Privatrundfunkrechtes, bietet, zulässt.