Bundeskommunikationssenat 22.6.2004, GZ 611008/0014-BKS-2004
§§ 17, 38 ORF-G
1. Leistet ein nicht im Bereich der Produktion von audiovisuellen Werken tätiges öffentliches oder privates Unternehmen einen Beitrag zur Finanzierung einer Sendung mit dem Ziel, werblich in Erscheinung zu treten (hier: Beitrag zur Finanzierung einer Schi-Übertragung) ist der Tatbestand einer Patronanzsendung gemäß § 17 Abs 1 ORF-G erfüllt.