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Presseförderung neu

MedienrechtMag. Nicole LaißMedien und Recht 2004, 165 Heft 3 v. 20.6.2004

Das Presseförderungsgesetz 20041)1)Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Presse (Presseförderungsgesetz 2004 - PresseFG 2004) erlassen sowie das KommAustria-Gesetz, das Publizistikförderungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden BGBl I 2003/136. Dem Gesetz liegt der am 13. November 2003 im Nationalrat eingebrachte Initiativantrag IA 299/A 22. GP, der Abgeordneten Molterer, Bleckmann und Kollegen zugrunde. Siehe dazu den Bericht des Verfassungsausschusses, AB 323 BlgNR 22. GP. Die Beschlussfassung im Nationalrat erfolgte am 3. Dezember 2003 (StProt NR S 40. 229); das BG ist am 1. Jänner 2004 in Kraft getreten. gestaltet das System der direkten Förderung im Bereich der Tages- und Wochenzeitungen auf Bundesebene von Grund auf um. Neu sind nun insbesondere die Gesetzessystematik, die Förderungsarten, die Berechnungs- und Verteilungsmodalitäten sowie die Zuständigkeit zur Vergabe. Aufdiese Bereiche soll im Rahmen dieser Abhandlung unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtslage näher eingegangen werden.

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