Prinzessin Caroline von Monaco hatte mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts, wonach sie als "absolute Person der Zeitgeschichte" die Verbreitung von Aufnahmen in Zeitschriften, die sie an einem öffentlich zugänglichen Ort zeigen, hinnehmen müsse, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Strassburg, Erfolg. Der EGMR entschied, dass ihr Privatleben in deutschen Medien nicht ausreichend geschützt werde.