In den letzten Jahren ist in der Rsp wiederholt die Frage aufgetreten, ob und inwiefern die Bestimmungen des MedienG auch auf Internet-Medien zur Anwendung kommen. Im Schrifttum1) wurde zT gefordert, die Bestimmungen des MedienG im Rahmen einer Novelle an die Besonderheiten dieser Medien anzupassen.