Die österreichische Bundesregierung hat im Oktober 2003 den mit der Novelle zum Privatfernsehgesetz (BGBl I 2003/71) eingerichteten Fernsehfilmförderungsfonds als bundesweites Beihilfenvorhaben bei der EU-Kommission angemeldet. Die Kommission hat den Fonds mit Schreiben vom 16.12.2003, C (2003)4634 fin genehmigt (abrufbar im Internet auf der Homepage der Kommission). Die Kommission setzt sich in dem Schreiben mit der Einordnung der Fondsförderung als Beihilfe zu kulturellen Zwecken auseinander. Es seien die EU-Kriterien, vor allem die Beschränkung der Beihilfe auf max. 50% des Produktionsbudgets, erfüllt.