Originelle Klingeltöne sind gefragt, insbesondere dann, wenn sie von Stars der Hitparade stammen. Die Werbung mit der Prominenz beim Absatz von Klingeltönen ist jedoch keineswegs immer rechtlich unbedenklich. Ist es wirklich zulässig, mit dem prominenten Interpreten zu werben, auch wenn er selbst auf dem Klingelton gar nicht zu hören ist?