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Zwingende mündliche Verhandlung - "verantwortlicher Redakteur" - Einstellung des Strafverfahrens

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2004, 94 Heft 2 v. 20.4.2004

OLG Wien 26.11.2003, 17 Bs 307/03
(Erstinstanz: LG Wr. Neustadt 21.10.2003, 40 Hv 95/03d)

Art 6 EMRK; § 8a Abs 5 MedienG; §§ 12, 111 StGB

1. Die Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung in einem Verfahren zu Ansprüchen nach den §§ 6ff MedienG verletzt das Recht auf eine öffentliche mündliche Verhandlung nach Artikel 6 EMRK, sofern auf eine solche nicht unzweideutig verzichtet wurde.

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