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Kein Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO im anwaltlichen Disziplinarverfahren

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2023/95jusIT 2023, 207 Heft 5 v. 30.10.2023

VO (EU) 2016/679 : Art 15

DSt: § 22 Abs 4, § 27 Abs 2 und 5, § 31 Abs 3

Beim rechtsanwaltlichen Disziplinarverfahren handelt es sich um eine justizielle Tätigkeit, die eine Anwendung der DSGVO ausschließt. Ein unmittelbarer Auskunftsanspruch nach Art 15 DSGVO besteht nicht.

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