VO (EU) 2016/679 : Art 15
DSt: § 22 Abs 4, § 27 Abs 2 und 5, § 31 Abs 3
Beim rechtsanwaltlichen Disziplinarverfahren handelt es sich um eine justizielle Tätigkeit, die eine Anwendung der DSGVO ausschließt. Ein unmittelbarer Auskunftsanspruch nach Art 15 DSGVO besteht nicht.