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Keine Feststellung einer verspäteten Auskunftserteilung

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2023/96jusIT 2023, 207 Heft 5 v. 30.10.2023

VO (EU) 2016/679 : Art 15, 22

GewO: § 151 Abs 6

Die mitbeteiligte Partei erteilte mit mehreren Schriftsätzen vollständig Auskunft über die bei ihr gespeicherten Daten betreffend den Beschwerdeführer. Auch wenn die Auskunft verspätetet erteilt wurde, kommt die spruchmäßige Feststellung einer verspäteten Auskunftserteilung nicht in Betracht.

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