Dieser Beitrag bespricht die Entscheidung der Datenschutzbehörde,1 in welcher diese eine Verletzung berechtigter Geheimhaltungsinteressen eines Volksschülers durch die Veröffentlichung des Klassenfotos auf der Schulwebsite festgestellt hat. Im Anschluss daran wird im Lichte der jüngsten Rsp der Zivil- und Strafgerichte erörtert, ob und gegebenenfalls inwieweit minderjährige Personen überhaupt in der Lage sind, einer Verarbeitung ihrer Bilddaten wirksam zuzustimmen und welche Auswirkungen für die Rechtsdurchsetzung bestehen.