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VwGH: Strafhöhe für Cold Calling ist nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Beschuldigten zu bemessen

Datenschutz & E-Government JudikaturVwGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2014/94jusIT 2014, 190 Heft 5 v. 21.10.2014

StGB: § 34 Z 10

TKG 2003: § 107 Abs 1, § 109 Abs 4 Z 8

VStG: § 19 Abs 1 und 2

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