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VfGH: Anbringen per E-Mail außerhalb der Amtsstunden

Datenschutz & E-Government JudikaturVfGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2014/95jusIT 2014, 191 Heft 5 v. 21.10.2014

B-VG: Art 7 Abs 1, Art 18 Abs 1

AVG: § 13 Abs 2 und Abs 5, § 33 Abs 3

1. Beschränkungen des elektronischen Verkehrs mit Behörden und die Festlegung von Amtsstunden sind keine Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrensrechts, sondern des Verwaltungsorganisationsrechts. Daher liegt kein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot vor.

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