BGB: § 305 Abs 2
TMG (Deutschland): § 5 Abs 1
1. Es ist bei Zwangsmaßnahmen zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern in Deutschland Produkte und Dienstleistungen über eine Website anzubieten und hierbei AGB zu verwenden, die nicht in deutscher Sprache verfügbar sind.