vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geburtstagsgratulationen durch den Bürgermeister

Datenschutz & E-GovernmentMag. Gudrun FritzjusIT 2014/50jusIT 2014, 99 Heft 3 v. 23.6.2014

Glückwünsche zum Geburtstag durch den Bürgermeister sollten verboten sein - das wollte man in der Steiermark einfach nicht glauben. Doch die Datenschutzkommission (DSK) hat in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 201211DSK 25. 4. 2012, K121.760/0016-DSK/2012; DSK 12. 6. 2012, K121.805/0015-DSK/2012. ausgesprochen, dass solche nur unter strikten Voraussetzungen zulässig sind. Daraufhin wurde vom Land Steiermark, wie von der DSK gefordert, mit dem Steiermärkischen Ehrungsgesetz eine gesetzliche Grundlage für Ehrungen zu bestimmten Jubiläen geschaffen. Problem gelöst! - Oder doch nicht? Im folgenden Beitrag soll nach einer kurzen Zusammenfassung des Sachverhalts die derzeitige Gesetzeslage beleuchtet werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Vereinbarkeit der geltenden Gesetze mit dem Grundrecht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten (§ 1 DSG 2000)22BG über den Schutz personenbezogener Daten - Datenschutzgesetz 2000, BGBl I 1999/165 idF BGBl I 2013/57. gelegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte