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VwGH: Vermietung eines Internet-Terminals samt integrierter Internet-Spielesoftware ist freies Gewerbe

IT-Recht JudikaturVwGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2013/6jusIT 2013, 10 Heft 1 v. 18.2.2013

GewO: § 5 Abs 2; §§ 31, 94, 366 Abs 1 Z 1

Die Vermietung eines Internet-Terminals samt integrierter Internet-Spielesoftware ist weder als reglementiertes Gewerbe in § 94 GewO noch als Teilgewerbe in § 31 GewO ausdrücklich angeführt. Sie stellt daher nach § 5 Abs 2 erster Satz GewO ein freies Gewerbe dar.

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