AVG: § 41 Abs 1, § 42 Abs 1 und Abs 2
Stmk BauG: § 25 Abs 1, § 27 Abs 1
Die Veröffentlichung der mündlichen Bauverhandlung auf der Homepage einer Gemeinde ist keine zweite geeignete Kundmachung.
AVG: § 41 Abs 1, § 42 Abs 1 und Abs 2
Stmk BauG: § 25 Abs 1, § 27 Abs 1
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