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VwGH: Rechtzeitigkeit einer Berufung per E-Mail

Datenschutz & E-Government JudikaturVwGHBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2012/107jusIT 2012, 229 Heft 6 v. 14.12.2012

AVG: § 13 Abs 1 und 2, § 63 Abs 5

Wurde ein E-Mail vom Behördenserver empfangen und gelangte somit in den "elektronischen Verfügungsbereich" der Behörde, dann kann der Hinweis in der Antwort der Behörde, E-Mails ohne Betreff würden nicht entgegengenommen, an der Rechtzeitigkeit der Berufung nichts mehr ändern.

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