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Neues zur Datenübermittlung im Konzern, Videoüberwachung & Co - Neuerliche Änderung der Standardanwendung SA032

Datenschutz & E-GovernmentRA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)jusIT 2012/85jusIT 2012, 178 Heft 5 v. 25.10.2012

Am 18. 9. 2012 wurde die Novelle zur StMV 2004 kundgemacht,11BGBl II 2012/306. die neben einer Erweiterung bereits bestehender Standardanwendungen (SA011, SA012, SA024) auch drei gänzlich neue Standardanwendungen - SA033 ("Übermittlung im Konzern"), SA034 ("Unterstützungsbekundungen einer Europäischen Bürgerinitiative") sowie SA035 ("Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums") - enthält. Darüber hinaus hat sie die zuletzt 2011 novellierte, aus dem Jahr 2010 stammende SA032 "Videoüberwachung" um drei Abschnitte G. bis I. erweitert, welche die Voraussetzungen der zulässigen Videoüberwachung für "Verwaltungsgebäude öffentlicher Rechtsträger", "Rechenzentren" sowie "Parkgaragen und Parkplätze" näher regeln. Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick, nimmt eine Einschätzung vor und versucht erste Begriffsklärungen.

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