VO (EG) 874/2004: Art 12 Abs 2, Art 21 Abs 1 lit a
VO (EG) 733/2002: Art 4 Abs 2 lit b
In einem Fall, in dem das betroffene frühere Recht ein Markenrecht ist, erfasst der Begriff "Lizenznehmer früherer Rechte" in Art 12 Abs 2 VO (EG) 874/2004 nicht eine Person, der vom Markeninhaber nur erlaubt worden ist, im eigenen Namen, aber für Rechnung des Lizenzgebers einen Domänennamen zu registrieren, der mit der Marke identisch oder ihr ähnlich ist, ohne dass ihr jedoch erlaubt worden ist, die Marke auf andere Weise zu benutzen oder das Zeichen als Marke zu benutzen, etwa um Waren oder Dienstleistungen unter der Marke zu vertreiben.