ECG: § 3 Z 8, § 18 Abs 4, §§ 20, 22
1. Die einen Host-Provider allenfalls treffende Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft iSd § 18 Abs 4 ECG fällt als Anforderung betreffend die rechtliche Verantwortlichkeit des Diensteanbieters in den koordinierten Bereich (§ 3 Z 8 ECG), es gilt daher das Herkunftslandprinzip.