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EuGH: Die flüchtige Vervielfältigung nach Art 5 Abs 1 RL 2001/29/EG

IT-Recht JudikaturEuGHBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2012/20jusIT 2012, 49 Heft 2 v. 27.4.2012

RL 2001/29/EG : Art 2, 5 Abs 1 und 5

1. Eine Ausnahme nach Art 5 Abs 1 RL 2001/29/EG muss die dort genannten fünf Voraussetzungen kumulativ erfüllen.

2. Vervielfältigungshandlungen sind dann wesentlicher und integraler Teil eines technischen Verfahrens, wenn sie für die ordnungsgemäße und effiziente Durchführung des Verfahrens nötig sind; das gilt auch, wenn daran Menschen beteiligt sind.

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