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VwGH: Kein Löschungsrecht bei einem Papierakt

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2009/77jusIT 2009, 154 Heft 4 v. 28.8.2009

DSG: § 1 Abs 3 Z 2, § 4 Z 6, § 27 Abs 1, § 58

Kein Recht auf Löschung, wenn ein Papierakt keine Merkmale einer "Strukturierung" und auch keinen gewissen "Organisationsgrad" aufweist und es sich deshalb um keine manuelle Datei handelt.

VwGH 28. 4. 2009, 2005/06/0057

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