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VwGH: Zuständigkeitsabgrenzung DSK - UVS

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2009/54jusIT 2009, 111 Heft 3 v. 30.6.2009

SPG: § 88 Abs 1, § 90

Zur Abgrenzung der Zuständigkeit von UVS und DSK nach § 90 SPG kommt es darauf an, ob die Datenermittlung tatsächlich durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt erfolgt ist. Dies muss jeweils anhand der konkreten Vorgangsweise der amtshandelnden Beamten und des Verhaltens des Betroffenen beantwortet werden.

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