BDG 1979 § 44
DSG § 27 Abs 1
1. Die Weisungen des BMF über die Verpflichtung zur elektronischen Eintragung der Dienstzeitdaten sind auch im Hinblick auf die inzwischen ergangene Entscheidung der DSK, wonach die Erfassung des Eintragungszeitpunkts unzulässig ist, weiterhin zu befolgen.