GOG § 89d
Die in den Gesetzesmaterialien zu § 89d GOG vorgesehene Funktion der Bundesrechenzentrum GmbH als "vorgelagerte Einlaufstelle des Gerichts" ändert nichts daran, dass ein im Wege des ERV übermitteltes Schriftstück - unter
GOG § 89d
Die in den Gesetzesmaterialien zu § 89d GOG vorgesehene Funktion der Bundesrechenzentrum GmbH als "vorgelagerte Einlaufstelle des Gerichts" ändert nichts daran, dass ein im Wege des ERV übermitteltes Schriftstück - unter