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Britische DNA-Datenbank verstößt gegen Art 8 EMRK

IT-Recht JudikaturEuropäische MenschenrechtskonventionBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2009/9jusIT 2009, 16 Heft 1 v. 18.2.2009

EMRK Art 8

Am 4. 12. 2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das in Heft 6 (jusIT 2008/113, 242) angekündigte Urteil zur britischen DNA-Datenbank verkündet: Die Große Kammer erkannte einstimmig auf Verletzung von Art 8 (Gebot der Achtung der Privatsphäre) der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Entscheidung wird in jusIT ausführlich dargestellt werden.

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