EMRK Art 8
Am 4. 12. 2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das in Heft 6 (jusIT 2008/113, 242) angekündigte Urteil zur britischen DNA-Datenbank verkündet: Die Große Kammer erkannte einstimmig auf Verletzung von Art 8 (Gebot der Achtung der Privatsphäre) der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Entscheidung wird in jusIT ausführlich dargestellt werden.