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Hehlerei mittels eBay-Account

IT-Recht JudikaturStrafrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2009/8jusIT 2009, 16 Heft 1 v. 18.2.2009

dStGB: §§ 257, 258

öStGB: §§ 12, 164

Das Zurverfügungstellen eines eBay-Accounts durch Bekanntgabe der Zugangsdaten an einen Dritten zum Zweck des Verkaufs gestohlener Ware begründet zwar keine Strafbarkeit wegen Begünstigung, jedoch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Hehlerei.

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