ABGB: §§ 285, 292
EO: §§ 294, 294a, 331 ff
1. Der Antrag des betreibenden Gläubigers, im Zuge einer Domainpfändung der Domain-Vergabestelle "die Erbringung von aus dem Recht an der Internet-Domain entspringenden Leistungen an die verpflichtete Partei und jede Verfügung über die Domain zu untersagen", ist unzulässig.